Satzungen

Gem. § 4 Gemeindeordnung können Gemeinden ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln. Satzungen werden durch den Gemeinderat erlassen oder geändert.
Die Befugnis zum Satzungserlass folgt grundsätzlich aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht.

Abwassersatzung

Bekanntmachungssatzung

Dienstanweisung für den Gemeindevollzugsdienst

Ehrenamtliche Tätigkeit

Ehrenordnung

pdfEhrenordnung (1,2 MiB)

Erholungswald "Heidenschlag"

Erholungswald "Waldsee"

Erschließungsbeitragssatzung

Feuerwehr

Förderrichtlinien Ortsvereine

Friedhofsatzung

Gehwegbeitrag

Gemeindebücherei

Gemeinschaftsschule

Geschäftsordnung

Grillhütte (Waldfesthütte)

Gutachterausschuss

Hauptsatzung

Heidesee

Hundesteuersatzung

Jägerhaus

Jugendgemeinderat

Jugendhaus/Jugendferienlager

Kindergärten

Sanierungssatzung "Schwanenstraße"

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Stellplatzsatzung

Spielplätze

Obdachlosen- und Asylunterkünfte

Polizeiverordnung

Sonderzuschüsse für Ortsvereine

Sozialstiftung

Sportplätze und Stadien

Straßen und Stellplätze

Streupflicht

Turn- und Schwimmhalle

Verkauf von Waren

Verwaltungsgebühren

Gebührenverzeichnis

Vorkaufsrecht

Waldsee

Waldseehalle

Wasserversorgung und Wasserversorgungsbetrieb

Weindelsee

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr