Was mache ich wo?

Kinderschutz

Haben Sie Schwierigkeiten in der Erziehung Ihrer Kinder und suchen Hilfe? Befürchten Sie, dass ein Kind vernachlässigt oder gar misshandelt oder missbraucht wird – dass einem Kind Gefahr für Leib und Leben droht?

Dafür gibt es zahlreiche Institutionen, die Beratung und Hilfe anbieten sowie sich des Problems annehmen. Viele dieser Einrichtungen bieten Rat und Hilfe auch bei anonymer Anfrage.

Als staatliche Aufgabe obliegt der Kinderschutz den örtlichen Jugendämtern. Daneben gibt es noch viele Institutionen aus dem karitativen Bereich, die Beratung und Hilfestellung anbieten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

14.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr