Unser Wappen

Barbara ist die Nothelferin der Sterbestunde

Wappen Gemeinde Forst

In Forst, das seit dem 11. Jahrhundert bis 1803 zum Hochstift Speyer gehörte, gab es zwar spätestens seit dem Ende des 15. Jahrhunderts ein Ortsgericht mit Schultheiß und sechs Richtern oder Schöffen, doch auch hier trifft man wie in den meisten speyerischen Orten erst relativ spät auf ein Ortssiegel. Der älteste Siegelbeleg liegt in einem Zins- und Gefälleverzeichnis der Johanniterkommende Bruchsal aus dem Jahre 1739 vor. Innerhalb der Umschrift FORST.FLECKEN.SIEGILL erkennt man über einem mit einem Kreuz versehenen medaillonartigen Gebilde eine Frauengestalt in bewegtem barocken Stil. In der Linken hält sie einen Kelch, in der Rechten einen nur ungenau zu definierenden länglichen Gegenstand, vielleicht ein Schwert. In späteren, aus dem Jahr 1746 und ab 1775 überlieferten Siegeln, die gegenüber dem älteren Siegel in recht unbeholfener Manier gearbeitet sind, hält die Gestalt einen Turm und ein Schwert. Sie wird durch diese Attribute eindeutig als die heilige Barbara, die Titelheilige der Forster Pfarrkirche, gekennzeichnet.

Barbara ist die Nothelferin der Sterbestunde, daher trägt sie den Kelch mit der Hostie, der geistlichen Wegzehrung für den Toten. Turm und Schwert beziehen sich auf ihr Martyrium. Nach der Legende wurde sie in Nikomedien von ihrem heidnischen Vater wegen ihrer Schönheit in einem Turm gefangen gehalten. Dabei bekehrte sie sich zum Christentum. Nach ihrer missglückten Flucht soll sie der Vater mit dem Schwert enthauptet haben.

Ob im 18. Jahrhundert in Forst ein Pfarrsiegel in Gebrauch war, das mit dem darin üblicherweise abgebildeten Kirchenpatron die Grundlage für das Ortssiegel abgeben konnte, ist nicht bekannt. Nachdem die Gemeinde im Laufe des vorigen Jahrhunderts mehrere weitere Siegel benutzt hatte, in denen die Siegelfigur teils schon in einem Wappenschild gesetzt war, gestaltete das Generalbundesarchiv im Jahre 1907 das Wappen neu und legte erstmals die Signierung fest. Die Gemeinde übernahm diesen Vorschlag anlässlich der Neuanschaffung von Siegelstempeln im Jahre 1911.

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