Online-Dienste

Digitales Rathaus - Online zum Amt gehen

Hier finden Sie alle Anträge, die vollständig online gestellt werden können, nach Lebenslagen sortiert. Mit einem Klick auf den entsprechenden Link werden Sie direkt zum gewünschten Formular weitergeleitet.
Informationen zu den Onlineanträgen, der Antragstellung sowie den aktuellen Entwicklungen sind im unteren Bereich der Seite zu finden.

Erläuterung des digitalen Antragsverfahrens

Allgemeines und Hintergründe

Aufgrund des Bundestagsbeschlusses zum „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (kurz: OZG) sind der Bund, die Länder und die Kommunen in Deutschland dazu verpflichtet, nach und nach alle Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung zu stellen. In Baden-Württemberg wurde hierzu die E-Government-Plattform www.service-bw.de errichtet, um den Bürgern ein einheitliches Portal für alle Leistungen zu bieten. Die Leistungen, die die Gemeinde Forst bereits online zur Verfügung stellt, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.



Welche Anträge sind schon online verfügbar?

Unter der Rubrik Dienstleistungen sind alle Leistungen der Gemeinde Forst aufgelistet. Die Leistungen befinden sich derzeit in drei unterschiedlichen „Entwicklungsstufen“:

  • Leistungen, die bisher nicht digital zur Verfügung gestellt werden können – wir arbeiten daran!
  • Leistungen, zu denen die Antragsformulare digital ausgefüllt werden und per Post an die Gemeinde Forst geschickt werden können.
  • Leistungen, die vollständig über ein Online-Formular bei der Gemeinde Forst oder einer übergeordneten Behörde eingereicht werden können.

Wo finde ich die Online-Anträge und Formulare?

Die Online-Anträge finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.
Alle Anträge und Formulare finden Sie unter der Rubrik "Was erledige ich wo?".
Alternativ können Sie auch alle Anträge und Formulare direkt über service-bw.de aufrufen. Geben Sie dort den Suchbegriff in die Suchleiste ein und achten Sie im Feld Ort darauf, dass 76694 Forst ausgewählt ist.
Zur Registrierung empfehlen wir Ihnen die Bund-ID.



Was brauche ich für meinen Online-Antrag?

Für die meisten Online-Dienste benötigen Sie ein Service-BW-Konto. Die Registrierung ist kostenlos und kann direkt unter https://www.service-bw.de/registrierung erfolgen. Wir empfehlen hierzu die Bund-ID zu nutzen.


Bei vielen Anträgen ist es notwendig, dass Sie Ihre Identität bestätigen - so kann das Amt feststellen, ob Sie tatsächlich berechtigt sind, bestimmte Anträge zu stellen und Daten anzufragen. Auf Service-BW besteht die Möglichkeit, sich online auszuweisen und so eine Unterschrift zu ersetzen. Diese sogenannte Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion) können Sie mit Ihrem Personalausweis bzw. Ihrer eID-Karte und der AusweisApp2 nutzen.


Voraussetzungen für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion:

  • Die Online-Ausweisfunktion muss auf dem Personalausweis aktiviert sein.
    Wenn Sie Ihren Personalausweis im Bürgerbüro abholen, ist die Ausweisfunktion bereits aktiviert – Sie müssen nur noch eine sechsstellige PIN vergeben, um die Funktion nutzen zu können.
    Bei einer eID-Karte ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert und direkt nutzbar.
  • Die selbstgewählte, sechsstellige PIN
  • Die AusweisApp2
  • Ein NFC-fähiges Smartphone/Tablet oder USB-Kartenleser

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf der Seite des Personalausweisportals.


Wenn Sie einen Antrag stellen, bei dem Sie die Online-Ausweisfunktion benötigen, werden Sie Schritt für Schritt angeleitet.



Welche Bezahlverfahren stehen mir zur Verfügung?

Die Gemeinde Forst lässt folgende Zahlungsmittel bei Online-Anträgen zu:

  • Visa
  • Mastercard

Bauen und Modernisieren

Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW)

Baugenehmigung beantragen (Ergänzung zur Landesleistung), Unterlagen für das Bauvorhaben nachreichen

Ehe

Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen

Führungszeugnis

Führungszeugnis (einfach) beantragen

Führungszeugnis (erweitert) beantragen

Heimtierhaltung

Hundesteuer - Hund anmelden

Hundesteuer - Hund abmelden

Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Personalausweis

Vollmacht für alle Personalausweis Leistungen

Verkehr und Verkehrswege

Plakatierungserlaubnis beantragen

Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen

Straßenbeleuchtung Störung melden

Wohnen

Wohnsitz abmelden – ins Ausland abmelden

Wohnsitz abmelden – Nebenwohnung abmelden

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr