Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Staatsministerium Baden-Württemberg

Beschreibung

Das Staatsministerium ist die Behörde von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Nach der baden-württembergischen Landesverfassung bestimmt der Ministerpräsident die Richtlinien der Politik und führt den Vorsitz in der Regierung.

Das Staatsministerium plant die Landespolitik und berät den Regierungschef bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und der ressortübergreifenden Koordination der verschiedenen Landesministerien.

Das Staatsministerium

  • bereitet die Sitzungen des Kabinetts vor,
  • organisiert die Zusammenarbeit mit dem Landtag,
  • vertritt die Landesregierung in der Willensbildung der Bundesländer im Bundesrat und in der Ministerpräsidentenkonferenz sowie gegenüber dem Bund und
  • stellt die Arbeit der Landesregierung gegenüber der Öffentlichkeit dar.

Barbara Bosch ist Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung.

Staatsminister und Chef der Staatskanzlei ist Dr. Florian Stegmann.

Rudi Hoogvliet ist Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg beim Bund.

Florian Hassler ist Staatssekretär im Staatsministerium und Vertreter des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union.

Mit der Sachkompetenz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die verschiedenen Abteilungen und Fachreferate die Arbeit des Ministerpräsidenten, der Staatsrätin, des Staatsministers und der Staatssekretäre und bereiten Entscheidungen vor.

Zu den speziellen Aufgaben des Hauses gehören auch protokollarische Angelegenheiten wie beispielsweise die Betreuung ausländischer Staatsgäste und Ordensangelegenheiten.

Hausanschrift

Richard-Wagner-Strasse 15
70184 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711/2153-0
Fax 0711/2153-340

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr