Was mache ich wo?

Neuankunft ausländische Fachkraft

Willkommen in Baden-Württemberg

Herzlich willkommen in Deutschland und in Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg ist ein Land voller Erfindergeist, Schaffenskraft und Kreativität. Weltbekannte Großunternehmen prägen unsere Wirtschaft ebenso wie mittelständische hidden champions, die auf ihrem Gebiet Weltmarktführer sind.

Seinen wirtschaftlichen Erfolg verdankt Baden-Württemberg auch vielen zugewanderten Menschen aus dem Ausland. Internationale Fachkräfte aus aller Welt sind eine Bereicherung für unser Land und bei der Fachkräftesicherung hierzulande nicht mehr wegzudenken. Internationale Fachkräfte und ihre Familien sind bei uns willkommen und bereichern mit ihrem Wissen und ihrer Kultur unsere Wirtschaft und Gesellschaft.

Wir wollen Ihnen das Ankommen und die ersten Schritte in Baden-Württemberg erleichtern. Auf dem mehrsprachigen Internetportal der Bundesregierung „Make it in Germany“ finden zuwanderungsinteressierte Fachkräfte und ihre Familien sämtliche Informationen von den Vorbereitungen im Herkunftsland bis zur Ankunft und den ersten Schritten in Deutschland. Dies betrifft insbesondere Einreise- und Visumsverfahren, Arbeiten, Studium und Ausbildung in Deutschland, Jobsuche sowie Alltag und Leben in Deutschland.

Auf „Make it in Germany“ finden Sie auch Keyfacts und Highlights zu Baden-Württemberg sowie Unterstützungs- und Beratungsangebote des Landes mit Ansprechpartnern zu allen Themen rund um Arbeiten und Leben in Baden-Württemberg.

Nutzen Sie dieses Angebot für einen erfolgreichen Jobeinstieg und einen gelungenen Start bei uns in Baden-Württemberg.

Vertiefende Informationen

  • Internetportal der Bundesregierung „Make it in Germany“
  • Keyfacts und Highlights zu Baden-Württemberg sowie Unterstützungs- und Beratungsangebote des Landes mit Ansprechpartnern zu allen Themen rund um Arbeiten und Leben in Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz

Freigabevermerk

26.09.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr