Was mache ich wo?

Verkehrsunfall

Jeden Tag berichten Zeitungen, Radio und Fernsehen über Verkehrsunfälle.

Doch was passiert, wenn Sie selbst betroffen sind?

Grundsätzlich ist jede Person verpflichtet zu helfen, wenn er sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt.
Daher gibt es einige wichtige Verhaltensregeln am Unfallort, die jeder beachten sollte.

Notruf 112 oder 110

Benötigt jemand einen Notarzt oder Rettungswagen? Der Notruf 112 oder 110 ist von jedem Telefon aus immer erreichbar.
Hilfe können Sie außerdem über eine Notrufsäule beziehungsweise ein Notruftelefon am Straßenrand anfordern.

"Notfon-D"-Telefonnummer 0800 66 83 66 3

Bei leichten Autounfällen mit Blechschaden oder Pannen bietet Ihnen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen mit den Mobilfunkbetreibern eine weitere Möglichkeit, Hilfe zu organisieren:
Über die kostenlose Telefonnummer 0800 66 83 66 3 ("Notfon-D"-Telefonnummer) erreichen Sie direkt die Zentrale des GDV, in der auch die Anrufe über die Notrufsäulen entgegengenommen werden.
Sollten Sie Ihren genauen Standort nicht kennen, kann Sie die Zentrale mit Ihrem Einverständnis orten lassen und Hilfe schicken.

Sollten Sie im europäischen Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, erschweren oftmals sprachliche Probleme die Situation. In solchen Fällen kann ein Europäischer Unfallbericht nützlich sein. Dieses Formular ist in allen Sprachen einheitlich gestaltet, sodass Sie damit auch im Ausland ein vollständiges Unfallprotokoll erstellen können.
Sie erhalten diesen Unfallbericht in vielen europäischen Sprachen kostenlos bei Ihrer Versicherung oder können ihn online beim GDV bestellen.

Achtung: Wenn Sie an einem Unfall beteiligt waren und sich vom Unfallort entfernen, machen Sie sich in der Regel strafbar.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

07.07.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr