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Leistungen

Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Landkreis Karlsruhe

Die Fahrzeugpapiere müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. Adressänderungen und/oder Namensänderungen müssen unverzüglich der Zulassungsstelle angezeigt werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Bitte sprechen Sie bei Adress- und/oder Namensänderungen in Ihrer Zulassungsstelle vor.

Erforderliche Unterlagen

Bei einer Adressänderung reicht die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Personalausweises mit der aktuellen Anschrift aus.

 

Bei einer Namensänderung muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit vorgelegt werden.

 

Bei ausländischen Mitbürgern ist anstelle des Personalausweises die aktuelle Meldebescheingung sowie der Pass erforderlich.

Kosten

Die Gebühr beträgt zwischen 10,70 Euro und 15,00 Euro, je nach Einzelfall.

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 10.08.2012

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr