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Leistungen

Altenhilfefachberatung im Landkreis Karlsruhe

Die Altenhilfefachberatung

  • ist Ansprechpartnerin für alle Fragen der Altenhilfe im Landkreis,
  • arbeitet sehr eng mit den Ansprechpartnern in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis zusammen,
  • steht in kontinuierlichem Austausch mit teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen, mit den Betreuten Wohnanlagen und anderen Organisationen für ältere Menschen im Landkreis und 
  • ist Mitglied im Vorstand des Kreisseniorenrates für den Landkreis.

 

Weitere Informationen zur Altenhilfefachberatung im Landkreis Karlsruhe erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.

Zuständige Stelle

Amt für Versorgung und Rehabilitation

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Zentrale Aufgabe der Altenhilfefachberatung ist die Umsetzung der Kreispflegeplanung bis zum Jahr 2010 und deren frühzeitige Fortschreibung. Schwerpunkte bilden dabei insbesondere die Fragen zu altersgerechten Wohnformen sowie pflegerische Angebote in ambulanter, teilstationärer oder vollstationärer Form.

Als Prüfstelle „Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für Senioren Baden-Württemberg“ berät die Altenhilfefachberatung auf Anfrage Betreute Wohnanlagen für Senioren zu Fragen baulicher Anforderungen sowie wichtiger Aspekte für den Grund- und Wahlservice und der Vertragsgestaltung.
Auf Antrag führt sie in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen die Prüfung der Einhaltung von Mindeststandards nach dem „Qualitätssiegel“ durch und verleiht ggf. das Qualitätssiegel für die betreute Wohnanlage.
 

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an die Altenhilfefachberatung.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihrem konkreten Anliegen.

Kosten

Die evtl. für Sie entstehenden Kosten bzw. Gebühren erfragen Sie bitte direkt bei der Altenhilfefachberatung.

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 24.08.2012

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr