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Leistungen

Behindertenhilfe im Landkreis Karlsruhe

Integration und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung oder einer psychischen Erkrankung ist Ziel des Landkreises Karlsruhe.

Für die Beratung, Information sowie individuelle Leistungen für behinderte oder psychisch kranke Menschen sind das Amt für Versorgung und Rehabilitation und für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche das Jugendamt zuständig.

Informationen zur Sozialplanung für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder psychischen Erkrankung erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.

 

Zuständige Stelle

Amt für Versorgung und Rehabilitation

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Neben der individuellen Unterstützung bedarf es auch der umfassenden planerischen Steuerung, die Aufgabe der Sozialplanung ist. Hierzu zählen insbesondere:

  • Vernetzung vorhandener Angebote
  • Auf- und Ausbau familienentlastender und - unterstützender Angebote
  • Auf- und Ausbau ambulant betreuter Wohnformen
  • Auf- und Ausbau alternativer Wohn- und Beschäftigungsformen
  • Auf- und Ausbau von Kooperationen mit anderen Leistungs- und Rehabilitationsträgern
  • Einbindung von bürgerschaftlich Engagierten als Ergänzung zu professionellen Leistungen

 

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Amt für Versorgung und Rehabilitation auf. Ein allgemeiner Verfahrensablauf kann hier nicht abgebildert werden, da dieser fallbezogen beschrieben werden muss.

Erforderliche Unterlagen

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Amt für Versorgung und Rehabilitation auf.

Kosten

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Amt für Versorgung und Rehabilitation auf.

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 24.08.2012

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr