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Förderprogramme im Landkreis Karlsruhe

Der Landkreis Karlsruhe hat sich dazu entschlossen, seinen Kommunen einen Praxisleitfaden für Förderprogramme zur Verfügung zu stellen. Viele der enthaltenen Fördermöglichkeiten können jedoch auch von nicht kommunalen Organisationen genutzt werden.

Zuständige Stelle

Büro des Landrats

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Fallabhängig

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Fallabhängig

Kosten

keine

Hinweise

-

Vertiefende Informationen

Der "Leitfaden Förderprogramme Landkreis Karlsruhe" ist in Zusammenarbeit mit den Kreiskommunen entstanden und konzentriert sich auf die Themen Soziales, Bau, Energie, Umwelt, Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Wirtschaft/Tourismus.

Zu jeder Fördermöglichkeit wurden Bewertungen, Kontakte, Links etc. hinterlegt.

Der Leitfaden wird nach Wechsel der jeweiligen EU-Förderperiode angepasst.

Freigabevermerk

Landratsamt Karlsruhe 07.08.2012

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr