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Führerschein - Umtausch begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.


Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung, somit darf auch ohne Begleitperson gefahren werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Umtausch persönlich oder mit Vollmacht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Prüfbescheinigung (rosa Bescheinigung)

Personalausweis oder Reisepass

ggf. Vollmacht + Personalausweis des Bevollmächtigten

Kosten

Es fallen beim Umtausch keine zusätzlichen Kosten an.

Freigabevermerk

06.08.2014

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr