Dienstleistungen

Was erledige ich wo?

Leistungen

Halterauskunft im Landkreis Karlsruhe

Nach § 39 Straßenverkehrsgesetz dürfen Fahrzeug- und Halterdaten nur übermittelt werden, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder Fahrzeug-Identifikationsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Die Anfrage des Kunden nach einer Halterauskunft muss schriftlich / per Mail, unter  Darlegung einer Begründung, an die Zulassungsstelle erfolgen.

Telefonische Anfragen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

Die Entscheidung über die Erteilung der Halterauskunft obliegt der Zulassungsstelle.

Erforderliche Unterlagen

- schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Halterauskunft

- Personalausweis oder Reisepass

Kosten

fallabhängig

Freigabevermerk

26.07.2013

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr