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Mitnahme von Kennzeichen im Landkreis Karlsruhe

Kennzeichenmitnahme trotz wechselndem Zulassungsbezirk: Ab 1. Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Auch wer in einen anderen  Stadt- oder Landkreis umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen behalten. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kfz-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Ab 2015 entfällt zwar die zwingende Umkennzeichnung des Fahrzeugs, es gibt eine Wahlmöglichkeit, wer möchte kann sein Kennzeichen beibehalten. Den Behördengang für die Ummeldung müssen die Fahrzeughalter jedoch trotzdem auf sich nehmen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Wunsch der Mitnahme von Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis.

Verfahrensablauf

Bereits möglich ist die Kennzeichenmitnahme innerhalb des Zulassungsbezirks beim Fahrzeugwechsel. Wer sein Fahrzeug wechselt, kann gegen eine Gebühr sein altes Kennzeichen behalten und dieses für sein neues Fahrzeug übernehmen, sofern es dem Zulassungsbezirk zugeteilt ist (bei uns also nur Kennzeichen des Landkreises Karlsruhe).

Kennzeichen eines anderen Stadt-oder Landkreises können nicht für ein anderes Fahrzeug übernommen werden. Hierfür ist jedoch der Gang zur Zulassungsstelle unerlässlich.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei Vorlage eines ausländischen Passes außerdem Meldebestätigung
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
  • aktueller Original Untersuchungsbericht
  • schriftliche Vollmacht, falls ein Beauftragter den Antrag stellt

Freigabevermerk

12.07.2019

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

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