Dienstleistungen

Was erledige ich wo?

Leistungen

Negativbescheinigung

Für die Verlängerung kasachischer Reisepässe verlangen die dortigen Behörden den Nachweis, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden ist.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

- kein Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

- Antragsformular und Unterlagen per Mail oder Post an die Einbürgerungsbehörde schicken mit Angabe des Termins beim Konsulat, da von dort die Bescheinigung nur 30 Tage akzeptiert wird

Verfahrensablauf

Bescheinigung wird nach Überweisung der Gebühr per Post verschickt

Erforderliche Unterlagen

- Kopie des Passes

- Aktuelle Meldebescheinigung der Gemeinde (keine alte Anmeldebestätigung)

- Kopie der Geburtsurkunde in der Originalsprache mit Übersetzung

Kosten

51,00 Euro

Bearbeitungsdauer

1 Woche, Übersendung der Bescheinigung abhängig davon, wie schnell die Gebühr überwiesen wird

Vertiefende Informationen

Vorab unbedingt Termin mit dem kasachischen Konsulat vereinbaren

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr