Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden, ohne Große Kreisstädte
Das Landratsamt Karlsruhe hat die Rechtsaufsicht über seine 26 kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Landkreis Karlsruhe.
Zu den Aufgaben der Rechtsaufsicht gehören u.a.:
- Widersprüche gegen Abgabenbescheide der Gemeinden
- Aufsichtsbeschwerden.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Aufsichtsbeschwerden sind möglichst schriftlich einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Gebühren für Widersprüche richten sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Karlsruhe