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Leistungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung Mofa im Landkreis Karlsruhe

Um Ersatzpapiere für ein Mofa erstellen zu können, muss eine Erklärung über den Verlust der Original-Betriebserlaubnis mit Fahrgestellnummer, Baujahr, Hersteller etc. bei der zuständigen Zulassungsstelle unter Vorlage des Personalausweises ausgefüllt und mit Namen und Anschrift abgegeben werden. Nach Prüfung bekommt man die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach ca. zwei Wochen mit einer Rechnung zurück. Mit dieser Bescheinigung kann man sich bei dem Hersteller oder bei dem TÜV eine Ersatzbetriebserlaubnis ausstellen lassen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Verlust der Original-Betriebserlaubnis

Verfahrensablauf

Ausfüllen einer Erklärung über den Verlust der Original-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Informationen zum Mofa (Fahrgestellnummer, Baujahr, Hesteller etc)

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr