Abschlagszahlungen für Wasser- und Abwassergebühren zum 31.03.2025 fällig
Den Zahlungsbetrag entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresendabrechnung, es ergeht kein gesonderter Bescheid. Alle, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen müssen zum Fälligkeitstermin überweisen.