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Leistungen

Polizei - sich für den Polizeidienst bewerben

Mit einer Ausbildung oder einem Bachelorstudium der Polizei Baden-Württemberg entscheiden Sie sich für einen Beruf, der so spannend und abwechslungsreich wie kaum ein anderer ist.

Zuständige Stelle

Für Bewerberinnen und Bewerber aus Baden-Württemberg sind die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der regionalen Polizeipräsidien zuständig. An welches regionale Polizeipräsidium Sie sich wenden müssen, hängt von Ihrem Wohnort ab.

Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern sind es die zuständigen Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Institutsbereich Personalgewinnung.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • Weiße Weste: kein Konflikt mit dem Gesetz
  • Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • deutsche Staatsangehörigkeit (für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Ausnahmen möglich)
  • Mindestkörpergröße: 1,60 Meter (Ausnahmen bei körperlicher Eignung sind möglich)
  • körperliche Fitness
  • BMI (Body-Mass-Index): zwischen 18 und 27,5

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, ist eine Bewerbung unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Sie beherrschen Ihre Muttersprachein Wort und Schrift
  • Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Sie halten sich seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland auf
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, sowie im Übrigen von Al­ba­ni­en, Al­ge­ri­en, Bos­ni­en u. Her­ze­go­wi­na, Irak, Israel, Ko­so­vo, Ma­ze­do­ni­en, Mon­te­ne­gro, Schweiz, Ser­bi­en, Tür­kei, Ukrai­ne.

 

Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen:

Mittlerer Polizeivollzugsdienst:

  • mindestens mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss),
  • höherer Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss), kein Mindestnotenschnitt
  • Einstellungsalter: 16,5 bis 32 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
  • grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
    Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17"

Gehobener Polizeivollzugsdienst:

  • höherer Bildungsabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife, beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss),
  • Einstellungsalter: höchstens 33 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
  • grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
    Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17".

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater.
Dort erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

Fristen

Bewerbungsschluss:

Mittlerer Polizeivollzugsdienst

  • 30. September für eine Einstellung im März des Folgejahres
  • 31. Dezember für eine Einstellung im September des Folgejahres

Gehobener Polizeivollzugsdienst

  • 31. Dezember für eine Einstellung im Juli des Folgejahres

Es gilt das Datum des Posteingangs bei Ihrer zuständigen Einstellungsberatung.

Erforderliche Unterlagen

Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater. Von diesen erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie sich erst kurz vor dem Bewerbungsschluss bewerben, müssen Sie unter Umständen mehrere Wochen auf eine Rückmeldung warten.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

06.11.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr