Was mache ich wo?

Betrieblicher Umweltschutz - Allgemeines

Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Lebensumfelds der Menschen und ihrer Gesundheit. Wasser, Boden, Luft und Natur zu schützen und gleichzeitig deren Nutzungen in vertretbarem Rahmen zu ermöglichen, ist ein Balanceakt und Kernaufgabe der Umweltschutzbehörden.

Unternehmen können betrieblichen Umweltschutz in folgenden Bereichen verwirklichen:

  • Abfall- beziehungsweise Kreislaufwirtschaft (Recycling)
  • Immissionsschutz und Luftreinhaltung
  • Klima-, Energie- und Umweltmanagement
  • Gewässer-, Boden- und Naturschutz
  • Energie- und Materialeffizienz
  • Umwelthaftung

Freigabevermerk

15.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

Montag bis Mittwoch:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
vorheriger Terminvereinbarung direkt über
den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

hier geht es zum Zuständigkeitsbereich

Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr