Was mache ich wo?

Vorgehen des Gläubigers

Wenn Sie einen Anspruch auf Zahlung (zum Beispiel eines Kaufpreises oder einen Schadenersatzanspruch) haben und die Zahlung des Schuldners ausbleibt, stellt sich die Frage, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können.

Wenn Sie die Anschrift eines Schuldners nicht kennen sollten, kann Ihnen eine Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

Freigabevermerk

Stand: 02.09.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Weiherer Str. 1
76694 Forst

Unsere Mitarbeiter sind erreichbar:

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09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit vor Ort nur nach
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den Zuständigkeitsbereich,
per E-Mail oder telefonisch.

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Behördenrufnummer 115 
Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr